Bankrecht

Das Bankrecht fällt unter das Wirtschaftsrecht und ist besonders geprägt durch die Rechtsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden.

Wir beraten Sie als Bankkunden bereits vor Abschluss von Bank- und Kreditverträgen. Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten auf, wenn Banken von Ihnen die Stellung von Kreditsicherheiten wie Grundschulden, Bürgschaften, Abtretungen oder Sicherungsübereignungen fordern. Auch beraten wir Sie dahingehend, ob Ihnen ein Recht auf ein Girokonto zusteht. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Kreditverträgen.

Auch für Kreditinstitute sind wir Ansprechpartner in allen Fragen des Bankrechts. Wir beraten Sie bei Vertragsgestaltungen und der Anforderung von Kreditsicherheiten. Wir stehen Ihnen für die Wahrung Ihrer Rechte im Verhältnis zu Ihren Kunden, hier auch bei Insolvenzen von Kunden, sowie im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten, z.B. bei Streitigkeiten aus Sicherheiten-Poolverträgen, zur Verfügung. Wir setzten Ihre Rechte aus Kreditverträgen und Kreditsicherheiten einschließlich der Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckung durch.

Unsere Spezialisten

Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.

Ernst Schröder

Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst Schröder

Patric Völkers

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Patric Völkers

Lucas Bergner

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Lucas Bergner

Rolf Brandstrup

Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf Brandstrup

Notar

Rechtsanwalt Ernst Schröder ist als Notar tätig. Ernst Schröder Downloads zur Vorbereitung

Unser Team

Wir unterstützen Sie.

Heidi Kreft Empfang
04421-150 60
Margret Bauer Notarkanzlei
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Tanja Jäger Zwangsvollstreckung & Insolvenzen
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Ramona Borchers Notarkanzlei
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Robert Gusek Buchhaltung
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