Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Versicherer und der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag. Dabei können sich die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag sowohl aus Individualvereinbarungen als auch aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Dieses Rechtsgebiet umfasst ausschließlich das Privatversicherungsrecht. Demgegenüber fällt das Verhältnis zwischen Versicherten und den gesetzlichen Krankenversicherungen unter das Rechtsgebiet Sozialrecht.

Im Bereich Versicherungsrecht beraten wir Sie bereits im Vorfeld bei Abschluss eines Versicherungsvertrages. Wir stehen Ihnen für Fragen aus dem Versicherungsverhältnis zur Verfügung und vertreten Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich.

Zum Versicherungsrecht gehören u. a. folgende Bereiche:

  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Sachversicherung
  • Kraftfahrtversicherung

Unsere Spezialisten

Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.

Ernst Schröder

Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst Schröder

Patric Völkers

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Patric Völkers

Lucas Bergner

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Lucas Bergner

Rolf Brandstrup

Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf Brandstrup

Notar

Rechtsanwalt Ernst Schröder ist als Notar tätig. Ernst Schröder Downloads zur Vorbereitung

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